Fahrverbot um die Clubhütte

18 Apr

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Fahrverbot um die Clubhütte, das Parken auf dem Feld (auch nur am
Rand), sowie das Befahren des Feldes ist zu unterlassen!

 

Durch das Befahren mit PKW’s wird die Wiese geschädigt. Der Grundstücksbesitzer hat uns extra darauf hingewiesen.
Die Zufahrt über den südseitigen Radweg ist mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten. Wenn mehr Leute mit dem Auto am Landeplatz sind, muss auf alternative Abstellplätze ausgewichen werden.

Wichtig! Der Platz vor den Toren, vor als auch hinter der Hütte, müssen freibleiben, damit die landwirtschaftlichen Geräte zugänglich bleiben!